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19.07.2022

Workshop für Prüfende im E-Handwerk

Mitte Juli wurden rund 30 ehrenamtliche Prüfer aus den Landesfachbereichen in Rutesheim geschult.

Bild: FV EIT BW

Gastreferent Achim Leonhardt von der Handwerkskammer Freiburg informierte über bestehende und neue Rechtsgrundlagen im Gesellenprüfungswesen.

Jürgen Tropschug, Leiter des Arbeitskreises Elektroniker/ Aus- und Weiterbildung freute sich, dass trotz eines sommerlich heißen Samstages rund 30 Interessierte in das bei Leonberg gelegene Bildungszentrum der Stuckateure kamen. Das Teilnehmerfeld bestand vorwiegend aus aktiven Vorsitzenden und Beisitzern aus rund 20 Elektroniker-Gesellenprüfungsausschüssen. Sowohl Arbeitgeber-, Arbeitnehmer und Lehrervertreter waren vertreten. Den Seminarort hat der Fachverband aufgrund seiner guten Erreichbarkeit und modernen Räumlichkeiten ausgewählt.

Hoheitliche Aufgabe
Inhaltlich standen handwerks- und prüfungsrechtliche Fragestellungen im Fokus. Referent Leonhardt verdeutlichte zunächst, auf welcher gesetzlichen Basis Prüfende im Gesellen- und Meisterprüfungswesen tätig werden und ihr Handeln verstehen sollten. „In Ihrer Funktion als Prüfer nehmen Sie hoheitliche Aufgaben wahr. Daher bestehen für den Gesellenprüfungsausschuss und auch die ermächtigten Handwerksinnungen besondere Anforderungen und Richtlinien“, so der Abteilungsleiter Berufsbildungsrecht. Rechtliche Grundlagen sind dabei die Handwerks- und Prüfungsordnungen sowie die Ausbildungsverordnung des jeweiligen Berufs.

Informationen von A bis Z
Neben der Vertiefung bereits bekannter Themen wie der korrekten Zusammensetzung von Gesellenprüfungsausschüssen, der korrekten Prüfungszulassung sowie Gleichheits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen in der Prüfung erhielten die Ehrenamtlichen auch neue Impulse zu ihrer Prüfertätigkeit. Auch die Dokumentation der Prüfungsdurchführung sowie die rechtssichere Ergebnisfeststellung zählten zu den Vortragsinhalten Leonhardts. In einem weiteren Veranstaltungsteil wurden die konkreten Fragestellungen der Teilnehmer rund um den gelingenden Prüfungsablauf besprochen.

Bewertungen von Praxisfehlern
Neben der Problematik fehlender oder unzureichend geführter Ausbildungsnachweise standen das Nach- und Wiederholen der Prüfung aus verschiedenen Anlässen im Fokus. In einem dritten Veranstaltungsteil diskutierten die ehrenamtlich prüfenden E-Handwerker, überbetrieblichen Ausbilder und Berufschullehrer über die Bewertung von elektrohandwerklichen Installationsleistungen in den praktischen Gesellenprüfungen.

Praktiker und Rechtsfachmann
Als gelerntem Werkzeugmacher und Verwaltungsfachmann mit langjähriger Berufserfahrung im Bildungs- und Prüfungsrecht gelang es dem Referenten die richtigen Schwerpunkte und Zwischentöne bei den zuvor abgestimmten Seminarinhalten zu treffen. Zum Dank dafür, dass sich Leonhardt an einem sonnigen Samstag engagiert einbrachte, überreichte Arbeitskreisleiter Tropschug einen Präsentkorb. Die Tagung endete auf Einladung des Fachverbands mit einem gemeinsamen Mittagessen.

Ansprechpartner

Berater Bildung / Unternehmensführung
Steffen Ellinger

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