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07.07.2023

Tausch von Rauchwarnmeldern mit Langzeitbatterie steht an

Die Rauchwarnmelderpflicht Baden-Württemberg gilt seit nunmehr 10 Jahren. Sie regelt nicht nur, welche Gebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen, sondern auch, wann diese ausgetauscht werden müssen. Spätestens ab Juli 2023 wäre das für die ersten Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterie der Fall.

Die Rauchwarnmelderpflicht Baden-Württemberg wurde zum 16. Juli 2013 für Neubauten eingeführt und hat folglich jetzt im Juli 2023 ein kleines Jubiläum. Erfreulich für die E-Handwerksunternehmen, die bei ihren Kunden Wartungsverträge für die installierten Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterien abgeschlossen haben. Alle anderen sollten ihre Kunden auf den notwendigen Austausch der Rauchwarnmelder hinweisen, denn viele wissen gar nicht, dass die meisten Rauchmelder ein Ablaufdatum haben. Aufschluss geben die Angaben der Hersteller auf der Rückseite der Rauchwarnmelder, wann die Geräte spätestens ausgetauscht werden müssen.

Weisen Sie ihre Kunden auf den Austausch der Rauchwarnmelder mit Langzeitbatterie hin. Der Einbau ist die Pflicht der Bauherr*innen oder der Eigentümer*innen. Das gilt auch für den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Geräte oder der Geräte, die nun mehr als zehn Jahre im Einsatz sind. Sind Rauchwarnmelder mit auswechselbarer Batterie im Einsatz und das Gerät signalisiert, dass die Batterie getauscht werden muss, ist das in Mietwohnungen Aufgabe der Mieter*innen – es sei denn, Eigentümer*innen übernehmen diese Pflicht selbst.

Warum müssen Rauchwarnmelder nach zehn Jahren getauscht und entsorgt werden?

Nach mehr als 10 Jahren ist in der Regel nicht mehr gewährleistet, dass die sensible Messtechnik noch einwandfrei funktioniert und die Rauchöffnungen frei von Verschmutzungen sind, weil sie z. B. nicht gewartet wurden.

Wo können alte Rauchwarnmelder mit oder ohne Funkmodul entsorgt werden?

Rauchwarnmelder mit einer festverbauten 10-Jahres-Batterie gehören nicht in den Restmüll.

Darauf weist auch das durchgekreuzte Abfalltonnensymbol auf den Produkten hin. Daher ist eine Entsorgung bei einem der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) vorzunehmen. Die Geräte können bei allen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, z. B. bei kommunalen Wertstoffhöfen, abgegeben werden. Die Rückgabe ist gemäß § 13 Absatz 1 ElektroG kostenlos und mengenunabhängig möglich. Bitte nutzen Sie jedoch die Möglichkeit und kündigen bei gesammelten, größeren Mengen per Voranmeldung die Abgabe an

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