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15.07.2020

Sofortbürgschaften für Kleinbetriebe

Ab dem 15. Juli stellt das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bürgschaftsbank des Landes Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe bis zu zehn Beschäftigten bereit.

Mit den Sofortbürgschaften schließt das Land die Lücke zum KfW-Schnellkredit des Bundes, der nur Unternehmen über zehn Beschäftigten zusteht. Neben dem klassischen Hausbankverfahren ist für kleinere E-Handwerksbetriebe auch der direkte Weg zur Kreditabsicherung durch die Bürgschaftsbank offen.

Beschleunigte Kreditvergabe als Ziel
Letztere gibt dann ihre elektronische Vorabzusage an die Hausbank weiter. Unabhängig von der Beantragungsform soll die zusätzliche Sicherheit eine schnellere Kreditgewährung der Hausbanken ermöglichen. Ab dem 15. Juli können die Bürgschaften beantragt werden.

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