17.12.2021

Rückmeldefrist bei Corona-Sofort-Hilfen verlängert

Verlängerung bis 16. Januar 2022

Unternehmen, die Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg bezogen haben, hätten eigentlich bis 19. Dezember am Rückmeldeverfahren auf der Internetseite der L-Bank teilnehmen müssen. Diese Frist wird nun bis zum 16. Januar 2022 verlängert.

Corona-Soforthilfe-Empfänger, die es nicht schaffen bis zur regulären Frist am 19. Dezember 2021 ihre Daten auf der Internet-Plattform zu erfassen, können dies noch bis zum 16. Januar nachholen. Anlass für die Verlängerung ist die aktuelle pandemische Lage und die damit verbundenen Herausforderungen für die Unternehmen. Das Wirtschaftsministerium des Landes appelliert dennoch an die Empfänger der Corona-Soforthilfen, ihre Rückmeldung möglichst zeitnah abzugeben.

Ansprechpartner

Berater Bildung / Unternehmensführung
Steffen Ellinger

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