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31.07.2020

Pflicht von PV-Anlagen auf Dachflächen

E-Handwerk bewertet Novelle des Klimaschutzgesetzes positiv

Am 28. Juli hat die Landesregierung die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Beratung an den Landtag gegeben - Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg sieht die darin enthaltene Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen von Nichtwohngebäuden als positiv an, fordert jedoch noch weitere Änderungen, um das vorhandene PV-Potenzial im Land zu erschließen. Bestehende PV-Anlagen sollen darüber hinaus nicht gefährdet werden.

Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen
Der Fachverband hatte sich schon lange für die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Dachflächen eingesetzt und eine ausführliche Kommentierung zum vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen:

„Wir freuen uns, dass unsere Kommentierungen bei der Novelle berücksichtigt wurden“, stellt Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg fest. „Besonders haben wir uns für die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf Dachflächen eingesetzt. Die aufgenommene Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen von neuen Nichtwohngebäuden bewerten wir daher positiv. Sie ist aber nur ein erster Schritt und keineswegs ausreichend, um die vorhandenen PV-Potenziale im Land zu erschließen. Wir fordern eine Solardachpflicht für alle Neubauten, d.h. auch für Wohngebäude. Was wir in Bezug auf die PV-Anlagenpflicht nicht nachvollziehen können, ist die Ausnahme von Gebäuden, bei denen der Wohnanteil fünf Prozent überschreitet. In Anbetracht der dem Gesetz zu Grunde liegenden Ziele regen wir eine Klarstellung dahingehend an, dass die Formulierung geändert und der Prozentsatz nach oben gesetzt wird. Ansonsten rücken die Ausbauziele in weite Ferne“, fürchtet Thomas Bürkle. „Über die praktische Umsetzung bzw. die finanziellen Rahmenbedingungen muss im Detail allerdings noch gesprochen werden, denn ggf. sind hierfür flankierende Investitionsanreize zu schaffen.“

Ausgeförderte PV-Anlagen – Dezentrale Energieproduktion nicht gefährden
Zudem dürfen die ab dem nächsten Jahr ausgeförderten PV-Anlagen nicht vernachlässigt werden, betont der Fachverband-Präsident. Ab dem nächsten Jahr werden sukzessive die ersten PV-Anlagen, die im Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, aus der Förderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) fallen. „Um die dezentrale, regenerative Energieproduktion nicht zu gefährden, müssen wir uns entschieden gegen jegliche regulatorische Einschränkung aussprechen, die eine Weiternutzung der Anlagen dann als Eigenstromversorgung, ggf. unterstützt von elektrischen Speichern, verhindert. Wir stehen im E-Handwerk für einen Ausbau der dezentralen Eigenstromnutzung, in diesem Fall auch bei den älteren PV-Anlagen“ stellt Thomas Bürkle klar.

E-Handwerk: Zukunft voller erneuerbarer Energien
„Die aktuellen Zahlen des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zeigen auf, dass die erneuerbaren Energien – zwar durch den einen oder anderen Sondereffekt bedingt – mit einem Anteil von 55,8 Prozent an der Nettostromerzeugung zur öffentlichen Stromerzeugung einen neuen Rekordwert im ersten Halbjahr 2020 aufstellten. Der eingeschlagene Weg des E-Handwerks stimmt somit,“ betont Thomas Bürkle. „Nicht zu vergessen ist, dass das E-Handwerk durch den aktiven Einsatz der Beschäftigten eine wesentliche Kraft bei der Umsetzung sowie Partner der Energiewende ist,“ unterstreicht der Fachverbandspräsident.

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