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01.09.2020

Neue Verordnung zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten

Die in Baden-Württemberg geltenden Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende nach Deutschland wurden verlängert.

Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Coronavirus (CoronaVO EQT) trat am 29.08.2020 in Kraft und gilt derzeit bis 30.09.2020.

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