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10.01.2022

KfW-Investitionszuschuss zum Einbruchschutz (455-E) derzeit ausgesetzt

Die KfW hat zum Jahresanfang mitgeteilt, dass es für das Förderprogramm "Zuschuss Einbruchschutz (455-E)" einen Antragstopp gibt.

Bild: Shutterstock – Fh Photo / ArGe Medien im ZVEH

Vom Programm 455-B Barrierefreiheit ist es hinlänglich bekannt, beim Einbruchschutz nun erstmalig der Fall, dass nach Kassenlage beim Bund die Beantragung der Fördermittel erstmal ausgesetzt ist.

Die KfW-Bankengruppe hat letzte Woche darüber informiert, dass derzeit keine Anträge im Zuschussprogramm 455-E mehr gestellt werden können. Mit diesem KfW-Förderprogramm unterstützt der Staat Einbruchschutzmaßnahmen im Privatbereich, u.a. den Einbau von elektronische Sicherungstechnik wie z. B. Alarmanlagen. Auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen aktuell keine Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung kann erst wieder aufgenommen werden, sobald mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2022 wieder Bundesmittel bereitstehen. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.

Bitte beachten Sie: Förderanträge für dieses Zuschussprogramm können nur vor Maßnahmenbeginn bei der KfW einreicht werden. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind also von der Förderung ausgeschlossen. Es wird empfohlen, bei Kundenkontakten oder Werbemaßnahmen derzeit auf Hinweise für diese KfW-Förderung zu verzichten, um Verzögerungen bei Projekten bzw. erfolglose Antragsstellungen im Auftrag der Kunden zu vermeiden.

Nicht vom Förderstopp betroffen ist das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159), mit dem alternativ ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden kann.

Für einbruchhemmende Investitionen an Fenstern und Türen stehen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) weitere Förderangebote zur Verfügung. Infos hierzu finden Sie u.a. bei der KfW (Kredit, Zuschuss), beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim DFK (Deutsches Forum für Kriminalprävention). Gefördert werden im BEG z.B. notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen sowie Anschlüsse an Einbruchsicherungen.

Quellen: KfW, BHE

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