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07.08.2020

Handwerksbetriebe aufgepasst: Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge

Für den Mittelstand gibt es aktuell eine Förderausschreibung des Bundes für die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen.

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Am 4. August hat das BMVI im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur gestartet. Dieser Förderaufruf richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterieelektrische Fahrzeuge umstellen wollen und dabei aufgrund bereits vorhandener oder kurz- bis mittelfristig geplanter weiterer Elektrofahrzeuge auch maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen wollen.

Es werden dabei die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sowie die Ladeinfrastruktur-Hardware gefördert. Die geförderten Fahrzeuge müssen, bezogen auf die Mindesthaltedauer, zu mindestens 60 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Es gilt ein Kumulierungsverbot mit dem Umweltbonus.

Für diesen Förderaufruf gilt das so genannte „Windhundverfahren“. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 50 Mill. Euro. Der Förderaufruf endet am 14.09.2020.

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