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09.01.2024

GEG-Novelle in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das sogenannte „Heizungsgesetz“ sieht neue Regeln beim Heizungseinbau bzw. -tausch vor. Aber das ist nicht alleiniger Schwerpunkt des Gesetzes.

Ab sofort muss in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen, bis eine kommunale Wärmeplanung und daraus abgeleitete verbindliche Vorgaben einer Kommune vorliegen oder ein Gebiet für die Wasserstoffnutzung auswiesen wurde. In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel somit spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Ab dann ist die grundsätzliche Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch für alle verpflichtend. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet sein. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist, gibt es mehrjährige Übergangslösungen und -fristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden. Den Umstieg fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten.

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderungen für Neubau und Sanierungen erfolgen über eine veränderte Förderkulisse. Als erster Baustein war die Richtlinie zu den BEG-Einzelmaßnahmen veröffentlicht worden. Vgl. unsere News vom 28.11.2023: https://www.fv-eit-bw.de/news/detailansicht/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-einzelmassnahmen-beschlosse.html

BEG Merkblatt zur Antragstellung
BEG Übersicht Förderung

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sollen fortgesetzt werden. Derzeit können in diesen Programmen jedoch noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen werden zeitnah folgen. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Aktuelle Informationen zum BEG findet man beim BMWK: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Wer sich unsicher ist oder weitere Informationen benötigt, wendet sich am besten an einen Elektrofachbetrieb der Innung, der zu dem Thema beraten kann. Zu finden unter: www.elektrobetrieb-finden.de

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