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11.04.2022

Änderungen bei der PV-Anlagen-Pflicht beschlossen

Das Landeskabinett hat die Änderungsverordnung Ende März beschlossen.

Teilnehmer beim Online-Workshop des Umweltministeriums mit betroffenen Handwerksverbänden.

Bild: FV EIT BW

Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen. Zum Erreichen dieses Ziels braucht es die Energiewende. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14 Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg. Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.

Auf Basis der zurückliegenden Änderungen im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sind nun auch die notwendigen Änderungen bei der PV-Anlagenpflicht-Verordnung vom Kabinett verabschiedet worden. Sie gelten ab der Veröffentlichung im Gesetzblatt. Damit gilt dann ab 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg die PV-Pflicht auch für neue Wohngebäude und ab Januar 2023 greift diese auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Insbesondere rund um die Definition einer grundlegenden Dachsanierung gibt es auf fachlicher Ebene zwischen Handwerk und Umweltministerium unterschiedliche Auffassungen.

„Wir sind einigermaßen irritiert, dass die Verordnung zur PV-Pflicht auch für grundlegende Dachsanierungen nun bereits vom Kabinett beschlossen wurde – obwohl zahlreiche Fragen nach wie vor nicht beantwortet sind. Dabei verweist das Umweltministerium sogar dezidiert auf das umfangreiche Anhörungsverfahren. Aber die Hinweise und Bedenken des Fachhandwerks fanden mit keinem Wort Eingang. Damit wurden genau diejenigen ignoriert, die das Ganze bald umsetzen  sollen. Das ist das Gegenteil des Mottos, die Energiewende gelänge nur gemeinsam“, erklärte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

„Besonders kritisch sehen wir, dass die Definition einer „grundlegenden Dachsanierung“ trotz unserer Verbesserungsvorschläge nahezu unverändert geblieben ist. So befürchten wir, dass bei einer Vielzahl an reinen Umdeckungen (z.B. Ziegelumdeckungen) der Tatbestand der PV-Pflicht ausgelöst werden könnte. Dadurch drohen PV-Anlagen auf schlecht gedämmten Dächern, die womöglich in einigen Jahren bereits wieder demontiert werden müssten. Das ist zum einen wirtschaftlich ineffizient. Vor allem aber wäre es ein Bärendienst für den Klimaschutz, wenn weiterhin quasi zum Dach hinaus geheizt wird“, ergänzt Reichold.

In einer Videokonferenz der betroffenen Verbände mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg hat die zuständige Abteilung nun noch mal erklärt, warum die Entscheidungen so gefallen sind. Aus Sicht der Handwerksverbände war dieses Gespräch eher unbefriedigend. „Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht“, erklärte BWHT-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Er stellte klar, dass man mit der Brechstange nichts erreicht, sondern die betroffenen Kreise bei dem notwendigen Transformationsprozess mitnehmen muss.

Für das Auslösen der PV-Pflicht bei Dachsanierungen werden die Maßnahmen Abdichtung bzw. die vollständige Erneuerung der Dacheindeckung betrachtet. Aus gebäudeenergetischen Gesichtspunkten eher „second best“. Für die Umsetzung durch die E-Handwerksbetriebe oder kooperierende Gewerke bedeutet dies an dieser Stelle einen erhöhten Beratungsaufwand, um den Bauherrinnen und Bauherren im Zuge einer Dachsanierung die Sinnhaftigkeit einer wirklichen grundlegenden, energetischen Dachsanierung zu verdeutlichen. Natürlich möchte man die Gebäudeeigentümer finanziell nicht überfordern, aber eine Dachsanierung nach einer PV-Anlageninstallation durchzuführen, dürfte eher schwierig sein.

Informationen des Umweltministerium Baden-Württemberg
Der Flyer zur PV-Anlagenpflicht sowie das weitere Informationsangebot des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur PV-Pflichtverordnung sind seit Anfang des Monats online und können über folgende Links erreicht werden:

Flyer

FAQ mit ersten Antworten rund um die PV-Anlagenpflicht

Contentpaket auf der Energiewende Baden-Württemberg Website

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